MEIN SERVICE

Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zu verkaufen?

Dann nutzen Sie meine langjährige Erfahrung und Fachkompetenz für die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie.

Als Inhabergeführtes Unternehmen ist es mir ein Anliegen, den Verkauf Ihrer Immobilie zu meiner persönlichen Angelegenheit zu machen. Die direkte und verlässliche Behandlung Ihrer Interessen liegt mir dabei besonders am Herzen.

Überzeugen Sie sich selbst und wenden sich vertrauensvoll an mich, gemäß meines Mottos:

 

Mein Service – Ihre Sicherheit

Mein Dienstleistungsspektrum umfasst dabei alle Stufen einer professionellen Vermarktung, wie:
 
  • Professionelle, marktgerechte und für Sie kostenfreie Ermittlung des Marktwertes durch Diplom-Sachverständigen (DIA)
  • Kostenlose Erstellung eines Energieverbrauchsausweises
  • Beschaffung sämtlicher für den Verkauf relevanter Unterlagen und Behördengänge
  • Professionelle Präsentation Ihrer Immobilie auf Immobilienportalen im Internet, unserer Homepage sowie in geeigneten Printmedien
  • Home Staging (optional nach Absprache)
  • Erstellung eines aussagekräftigen Exposes
  • Persönliche Besichtigung sowie professionelle Beratung und Verhandlungsführung mit den Kaufinteressenten
  • Kaufvertragsvorbereitung und Begleitung zum Notartermin
  • Protokollierte Übergabe an den Käufer
  • Nachbereitung und After-Sales-Service
 

Home Staging

Home Staging wird das professionelle Adaptieren von Räumen einer Immobilie oder kompletten Immobilien zur Verkaufsförderung genannt. Diese Adaption umfasst den gezielten Einsatz von Möbeln, Farbe, Licht, Wand- und Fußbodengestaltung. Umfragen unter Immobilienmaklern haben ergeben, dass hierdurch eine Verkürzung der Verkaufszeit bis zur Hälfte und ein bis zu 15 % höherer Verkaufspreis erreicht werden können.

 

Home Staging wird in den USA seit den 1970er Jahren angewendet. In Deutschland gibt es seit 2010 mit der "Deutschen Gesellschaft für Home Staging und Redesign" (DGHR e.V.) einen eigenen Berufsverband, der das Ziel verfolgt, den Bekanntheitsgrad der Branche zu steigern. 2006 wurde in Hamburg die erste Home-Staging-Agentur eröffnet; bundesweit arbeiten mittlerweile etwa 200 Homestager, vornehmlich in den Großstädten.

   
 

Energieausweis

Der Energieverbrauchsausweis als kostenlose SERVICELEISTUNG!

In privaten Haushalten stellen die Kosten für Heizung und Warmwasser den größten Anteil der Betriebskosten dar. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.

Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis für Wohngebäude, die vor 1965 erbaut wurden, seit 1. Juli 2008 zur Pflicht. Für jüngere Wohngebäude folgte die Ausweispflicht seit dem 1. Januar 2009. Jeder Kauf- oder Mietinteressent hat das Recht, sich einen gültigen Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorlegen zu lassen. Sie haben damit erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert miteinander zu vergleichen.

Bei mir erhalten Sie mit Beauftragung einen Energieverbrauchsausweis als Serviceleistung kostenlos!

Für weitere Informationen zum Energieausweis klicken Sie bitte auf die unten stehenden Fragen.

Ab wann und für wen ist der Energieausweis Pflicht?

Bei Wohngebäuden mit Bauantrag erhält der Eigentümer bereits seit Februar 2002 einen Energiebedarfsausweis durch den jeweiligen Architekten, Bauingenieur oder Bauträger.

Bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten seit dem 1. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später – seit dem 1. Januar 2009 – gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Ein Bestandsmieter hat aber keinen Anspruch auf den Energieausweis.

Seit dem 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Seit dem müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

Auf Baudenkmäler ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung nicht anzuwenden.

 
Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst allgemeine Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse der Bewertung übersichtlich zusammen. Er besteht i.d.R. aus vier DIN A4 Seiten.

Die Modernisierungsempfehlungen werden dem Energieausweis in Form einer Extraseite beigelegt. Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala. Sie zeigt auf einen Blick, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu anderen benötigt. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Decke, Außenwände), der Heizungsanlage und des Energieträgers (z.B. Heizöl, Erdgas, Strom) berücksichtigt. Oder es wird der Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Liegt das Gebäude im „grünen Bereich“, ist der energetische Ist-Zustand des Gebäudes sehr gut. Steht der Pfeil auf „gelb“, sollte über Modernisierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. „Rot“ deutet auf große Einsparpotenziale hin. Darüber hinaus kann der Energieausweis Angaben zur Lüftung und zum CO2-Ausstoß enthalten.

Der Energieausweis zeigt auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden kann, z.B. mit zusätzlicher Wärmedämmung, neuen Fenstern oder einer neuen Heizungsanlage, am Besten in Verbindung mit einer Solaranlage auf dem Dach. Somit ist der Energieausweis für Gebäudeeigentümer ein Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes.

 
Welche Typen von Energieausweisen gibt es?

Bedarfsausweis:
Der Energieausweis auf Bedarfsbasis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten. Damit gewährleistet er eine gute Vergleichbarkeit von Gebäuden und ermöglicht eine gute Ausgangslage für eine umfassende Gebäudeenergieberatung zur energetischen Modernisierung. Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.

Verbrauchsausweis:
Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs des Gebäudes der letzten drei Jahre erstellt. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes kann insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegeben Energieverbrauchskennwert abweichen.

Einen Bedarfsausweis benötigt man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.

  
Welche Vorteile hat der Energieausweis für Gebäude?

Mit dem Energieausweis für Gebäude können schon bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes und die damit verbundenen Kosten der Nutzung einer Immobilie abgeschätzt werden. Davon profitieren alle: Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und vereinfacht den Vergleich verschiedener Objekte.

Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.

Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstberatung dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können dann auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden.

Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungplanung sowie den Verkauf von Objekten.

Umwelt: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen – und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.

 
Wer darf Energieausweise ausstellen?

Die Qualifikationsanforderungen für die Aussteller von Energieausweisen sind in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Den Energieausweis können Sie aber mittlerweile bundesweit bei immer mehr Energieberatern beantragen.

Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker. Auch Handwerks-, Architekten- und Ingenieurkammern leisten Hilfe bei der Suche nach qualifizierten Ausstellern.

Nach der Gültigkeit ist die Qualität eines Energieausweises das entscheidende Kriterium für die Wahl eines Angebots. Sie variiert stark je nach Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), der Vorgehensweise bei der Ausstellung und der Detailtiefe. Über die verschiedenen Qualitätsabstufungen und Energieausweisvarianten sollte sich der Eigentümer in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Energieausweisaussteller informieren.

 
 
Quelle: Immonet.de